Eingriffe in die Umwelt werden ausgeglichen
Baumaßnahmen auf bisher unbebauten Flächen sind immer auch Eingriffe in den Naturhaushalt, die nach dem Bayerischen Natuhrschutzgesetz ausgeglichen werden müssen. Auch für die notwendigen Baumaßnahmen am Flughafen müssen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.
Hierzu werden die, durch Baumaßnahmen zerstörten oder stark veränderten Biotope beurteilt, und nach einem von der Naturschutzbehörde vorgegebenen Punktsystem bewertet. Der Bauträger, in diesem Falle der Flughafen, muss nun für den ermittelten Wertverlust an anderer Stelle gleichwertigen Ausgleich schaffen. Ausgleich bedeutet, dass Flächen in ihrem ökologischen Wert verbessert werden, also als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gestärkt werden. Im Fall der Ausgleichsmaßnahmen am Flughafen wird die ökologische Aufwertung auch mit Belangen der Flugsicherheit verbunden.
Als erster und wichtigster Schritt wurde 2004 die Bewirtschaftung umgestellt. Von intensiver Nutzung mit Düngung der Flächen und dem Ziel der Produktivitätssteigerung wird auf eine extensiv Nutzung mit unterschiedlichen Mahdzeitpunkten umgestellt.
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Links: Eine Kreiselwespe gräbt ihren Bau im lockeren Sand
Rechts: Schmarotzerhummel beim Besuch einer Flockenblume
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Die geplanten Maßnahmen dienen aber nicht nur dem Ausgleich bereits durchgeführter Baumaßnahmen, sondern können auch für den Ausgleich von zukünftigen Eingriffen angerechnet werden. Für den Natur- und Artenschutz erfolgreiche Maßnahmen können als Gutschriften auf einem sogenannten „Ökokonto“ gesammelt und langfristig als „ökologisches Sparguthaben“ verwendet werden. Dies erlaubt eine langfristige Planung, beschleunigt Investitionsvorhaben und trägt zur Verbesserung der Umwelt bei.
Zur Planung, Umsetzung und zur Überprüfung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen hat die Flughafen Nürnberg GmbH Landschaftsplaner und Biologen engagiert.
In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen des Flughafens und dem Platzdienst werden die Maßnahmen geplant und so vorbereitet dass sie effektiv und kostengünstig durchgeführt werden können.
Die Ergebnisse werden fortlaufend dokumentiert und in einem Monitoringverfahren überprüft um auf Veränderungen reagieren und ggf. Verbesserungen vornehmen zu können. Der Erfolg der Maßnahmen hängt u.a. von der Witterung ab, die eben nicht 'planbar' ist. Der Flughafen als Träger der Maßnahmen ist gegenüber den Genehmigungsbehörden verpflichtet, den Erfolg seiner Ausgleichsmaßnahmen nachzuweisen.