Baumaßnahmen auf
bisher unbebauten Flächen sind immer auch Eingriffe in den
Naturhaushalt, die nach dem Bayerischen Natuhrschutzgesetz
ausgeglichen werden müssen. Auch für die notwendigen
Baumaßnahmen am Flughafen müssen Ausgleichsflächen
nachgewiesen werden.
Hierzu werden die,
durch Baumaßnahmen zerstörten oder stark veränderten
Biotope beurteilt, und nach einem von der Naturschutzbehörde
vorgegebenen Punktsystem bewertet. Der Bauträger, in diesem
Falle der Flughafen, muss nun für den ermittelten Wertverlust
an anderer Stelle gleichwertigen Ausgleich schaffen. Ausgleich
bedeutet, dass Flächen in ihrem ökologischen Wert
verbessert werden, also als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
gestärkt werden. Im Fall der Ausgleichsmaßnahmen am
Flughafen wird die ökologische Aufwertung auch mit Belangen
der Flugsicherheit verbunden.
Als erster und
wichtigster Schritt wurde 2004 die Bewirtschaftung umgestellt. Von
intensiver Nutzung mit Düngung der Flächen und dem Ziel
der Produktivitätssteigerung wird auf eine extensiv Nutzung
mit unterschiedlichen Mahdzeitpunkten
umgestellt.
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Links: Eine Kreiselwespe gräbt ihren Bau im
lockeren Sand
Rechts: Schmarotzerhummel beim Besuch einer
Flockenblume
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Die geplanten
Maßnahmen dienen aber nicht nur dem Ausgleich bereits
durchgeführter Baumaßnahmen, sondern können auch
für den Ausgleich von zukünftigen Eingriffen angerechnet
werden. Für den Natur- und Artenschutz erfolgreiche
Maßnahmen können als Gutschriften auf einem sogenannten
„Ökokonto“ gesammelt und langfristig als
„ökologisches Sparguthaben“ verwendet werden. Dies
erlaubt eine langfristige Planung, beschleunigt
Investitionsvorhaben und trägt zur Verbesserung der Umwelt
bei.
Zur Planung, Umsetzung
und zur Überprüfung der ökologischen
Ausgleichsmaßnahmen hat die Flughafen Nürnberg GmbH
Landschaftsplaner und Biologen engagiert.
In enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen
des Flughafens und dem Platzdienst werden die Maßnahmen
geplant und so vorbereitet dass sie effektiv und kostengünstig
durchgeführt werden können.
Die Ergebnisse werden
fortlaufend dokumentiert und in einem Monitoringverfahren
überprüft um auf Veränderungen reagieren und ggf.
Verbesserungen vornehmen zu können. Der Erfolg der
Maßnahmen hängt u.a. von der Witterung ab, die eben nicht
'planbar' ist. Der Flughafen als Träger der Maßnahmen ist
gegenüber den Genehmigungsbehörden verpflichtet, den
Erfolg seiner Ausgleichsmaßnahmen
nachzuweisen.